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   BayObLG, 29.11.1977 - BReg. 3 Z 157/77   

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BayObLG, 29.11.1977 - BReg. 3 Z 157/77 (https://dejure.org/1977,9841)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.1977 - BReg. 3 Z 157/77 (https://dejure.org/1977,9841)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 1977 - BReg. 3 Z 157/77 (https://dejure.org/1977,9841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1977, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 08.03.1988 - KG 1 W 880/88

    Zwangsweise Unterbringung im Verfahren über die Aufhebung einer

    Insoweit sind besonders strenge Anforderungen an die für die Entscheidung notwendigen Feststellungen zu stellen (BayObLGZ 1977, 299/301).

    Allein aus der fachärztlichen Beurteilung, daß die Betroffene offenbar an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose leide, und deshalb (möglicherweise) geisteskrank sei, was aus der ärztlichen Stellungnahme von September 1987 nicht einmal ausdrücklich hervorgeht, kann noch nicht mit Sicherheit geschlossen werden, daß sie auch als geschäftsunfähig anzusehen ist (vgl. BayObLGZ 1977, 299/301).

  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Solche Gutachten sind für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit keine geeigneten Entscheidungsgrundlagen, weil es dem Gericht unmöglich ist, sich das erforderliche eigene Bild von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (vgl. BayObLGZ 1977, 299/301 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 28.2.1986 - BReg. 3 Z 156/85 -).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88

    Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines

    Bei der Pflegschaft über einen Volljährigen ( § 1910 Abs. 2 BGB ) darf der Pfleger nur einen geschäftsunfähigen Pflegling gegen dessen Willen in einer geschlossenen Anstalt unterbringen (BGHZ 48, 147/157; BayObLGZ 1977, 299/300; BayObLG Rpfleger 1979, 422).
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